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16 Haziran Tarihli Neuen Deutschland Gazetesinde Gülaferit’le İlgili Bir Makale Yayınlandı

by halkinkutuphanesi
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Bugünkü 16 Haziran tarihli NEUEN DEUTSCHLAND gazetesinde Gülaferit’le ilgili Peter Novak imzalı uzun bir makale yayınlandı.
Makalenin başlığı:
“Orası değil, burası değil,
n129-b nedeniyle tutukluluğundan sonra Gülaferit Sosyal Haklarını Talep Ediyor”
Makale Gülaferit’in açıklamasından bir bölümle başlıyor ve taleplerine yer veriliyor.
Gülaferit’in İçişleri Senatörü ‘ne mektup vermek ve görüşmek istediği ancak bu talebinin bugüne kadar kabul edilmediği belirtiliyor.
Gülaferit’in kendi isteği dışında 129-b yasasına dayanılarak, Yunanistan’dan Almanya’ya getirilerek tutuklandığı, 6.5 yıllık cezasını son gününe kadar hapiste geçirdiği anlatılıyor.
129-b yasasıyla insanların nasıl kriminalize edildiği belirtiliyor.
Gülaferit’in hapis sürecinin baskı, saldırılar ve gürültü işkencesi altında geçtiği ifade ediliyor.
Ayrıca hapishanede yaptığı resimlerden söz edilerek, Berlin’li ressamlar tarafından resimlerinin sergilenmek istendiği bildiriliyor.
Yazının diğer bölümlerinde, Gülaferit’in Ocak 2018’deki tahliyesinden sonra kendisine halen kimlik verilmediği, iltica görüşmesine çağrılmadığı, sağılık sigortası yapılmadığı ve baskı uygulanmaya devam edildiği ve Gülaferit’in bunu “kapalı hapishaneden açık hapishaneye geçiş” olarak ifade ettiği belirtiliyor.
Dayanışma grubundan bir kişinin Gülaferit’le ilgili şu ifadesine yer veriliyor:
“O istemediği bir şehirde yaşıyor ve onu yokmuş gibi muamele ediliyor”
Yazının son bölümünde Federal Milletvekili Yeşiller Partisi üyesi Canan Bayram‘ın Gülaferit’i yaptığı uzun açlık grevinden beri tanıdığı belirterek, görüşlerine yer veriliyor. Canan Bayram’ın, Gülaferit’in tutsak olarak bir kurban olmadığını, politik bir insan olduğunu, hak mücadelesinin bir terörist olarak muamele görmesinin anlaşılmaz olduğunu söylediği anlatılıyor.

YAYINLANAN HABERİN ALMANCASI


Nicht dort, nicht hier
Nach einer Haftstrafe wegen Paragraf 129b fordert Gülaferit Ünsal soziale Rechte ein. Von Peter
Nowak
Mein Name ist Gülaferit Ünsal. Ich forderte mein Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie soziale
Rechte.« Mehrmals wiederholte die Frau mit den längeren dunklen Haaren diese Ansprache vor
dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin. Seit Mitte Mai hat die 48-Jährige
Protestaktionen vor verschiedenen Behörden in Berlin veranstaltet. Eigentlich wollte sie auch
Berlins Innensenator Andreas Geisel einen Brief mit ihren Forderungen persönlich übergeben. Doch
dazu bekam sie bis heute keine Gelegenheit. Auf ihre Bitte um einen Termin hat sie nicht einmal
eine Antwort erhalten.
Dabei ist Ünsal nicht freiwillig nach Berlin gekommen. 2011 war die Türkin von Griechenland
nach Deutschland ausgeliefert worden, wo sie wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen
terroristischen Vereinigung nach dem Paragrafen 129b angeklagt wurde. 2013 wurde sie vom
Berliner Kammergericht zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Sie sei von August
2002 bis November 2003 Europachefin der in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat
kämpfenden Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) gewesen, so das Gericht in der
Urteilsbegründung. Die Organisation beruft sich auf Marx und Che Guevara und fand in den 1990er
Jahren sowohl in den Armenvierteln der türkischen Großstädte, aber auch in der akademischen
Jugend UnterstützerInnen.
»Ich arbeitete in Istanbul als Stadtplanerin und engagierte mich dort in einer Gewerkschaft. Darüber
bekam ich auch Kontakt zu linken Gruppen«, berichtet Ünsal über ihre Politisierung. »Mir ging es
bei meinem Engagement immer um die Rechte der Ausgebeuteten und den Kampf gegen den
Faschismus, der in der Türkei lange vor Erdogan begonnen hat«, betont sie. Mit Gewalt und Terror
habe sie nie etwas zu tun habt.
Auch das Berliner Kammergericht konnte ihr keine Beteiligung an militanten Aktionen nachweisen.
Verurteilt wurde sie wegen des Sammelns von Spenden und des Organisieren von Konzerten.
JuristInnen kritisieren seit Jahren, dass mit dem Paragraf 129b legale Handlungen als Terrorismus
kriminalisiert werden können, wenn damit eine Organisation unterstützt wird, die als terroristisch
klassifiziert wird. Ünsal hat in den letzten Jahren die ganze Härte dieses Gesetzes zu spüren
bekommen. Sie musste ihre Haftstrafe bis zum letzten Tag verbüßen.
Wenn Ünsal von ihrer Zeit in der JVA für Frauen in Berlin berichtet, spürt man, dass sie noch
immer darunter leidet. Sie berichtet von Mobbingaktionen mehrerer Mitgefangenen, von
schlaflosen Nächten, weil in den Zellen neben, unter und über ihr Tag und Nacht Krach war. Eine
Mitgefangene habe sie rassistisch beleidigt und ihr mehrmals ins Gesicht geschlagen. Ablenkung
fand Ünsal in dieser Zeit in der Malerei. Das Hobby hat sie bis heute nicht aufgegeben. Der Berliner
Künstler Thomas Killper bescheinigt ihr künstlerisches Talent und würde ihre Bilder in Berlin
zeigen. Doch Ünsal hat bisher wenig Zeit gehabt, sich ihrer Kunst zu widmen.
Im Januar 2018 wurde sie aus dem Gefängnis entlassen. »Es war nur der Wechsel aus einem
geschlossenen in ein offenes Gefängnis«, so ihr bitteres Resümee fünf Monate später. Eigentlich
wollte sie zurück nach Griechenland, wo sie vor ihrer Auslieferung lebte. Doch Ünsal darf
Deutschland nicht verlassen. Deshalb stellte sie einen Asylantrag. Doch das Berliner Ausländeramt
erklärt sich für nicht zuständig. Ünsal steht weiter unter Führungsaufsicht und darf keinen Kontakt
zu Organisationen aufnehmen, die der Verfassungsschutz zum Umfeld der DHKP/C rechnet. »Ich
lebe in einem rechtlosen Zustand, habe keine gültigen Dokumente, bin ohne finanzielle
Unterstützung und auch nicht krankenversichert«, klagt Ünsal. Sabine Schmidt (Name geändert)
spricht von einer kafkaesken Situation, in der sich Ünsal befinde. Sie lebt in einer Stadt, in der sie
nie leben wollte, und wird doch behandelt, als existiere sie gar nicht.
Schmidt gehört zum Solidaritätskreis Gülaferit Ünsal, in dem sich schon während ihres Prozesses
einige Menschen zusammengefunden haben. Sie schrieben ihr Briefe ins Gefängnis oder besuchtensie. Als Ünsal vor drei Jahren in Hungerstreik trat, um sich gegen das Mobbing und nur
unregelmäßigen Postempfang zur Wehr zu setzen, organisierte die kleine Gruppe vor dem
Gefängnis Kundgebungen. Jetzt beteiligt sie sich an Ünsals Protestaktionen.
Auch die Juristin und Bundestagsabgeordnete der Grünen Canan Bayram hat Ünsal kennengelernt,
als sie sich nach einem wochenlangen Hungerstreik in lebensbedrohlichen Zustand befand. Bayram
besuchte sie im Gefängnis, sprach stundenlang mit ihr und erreichte mit der Gefängnisleitung einen
Kompromiss, so dass Ünsal den Hungerstreik abbrach. Sie habe die Gefangene nicht als Opfer
kennengelernt, sondern als politisch handelnde Frau, so Bayram. Dass Ünsal nun weiterhin als
Terroristin behandelt wird und für ihre Rechte kämpfen muss, ist für Bayram unverständlich. Sie
hofft auf eine humanitäre Lösung und setzt sich dafür ein, dass Ünsal eine Therapie im Berliner
Zentrum für Folteropfer antreten kann. Schließlich war sie in türkischen Gefängnissen Folter
ausgesetzt gewesen und in ihrer Berliner Haftzeit mehrmals mit rassistischen Angriffen und dem
Mobbing von Mitgefangenen konfrontiert.

Haber Linkleri:

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